1. Anmeldung Ausfahrten

Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen verbindlich anerkannt. Die Anmeldung kann nur über unsere Homepage erfolgen.

Anmeldungen über das Internet sind erst gültig, wenn Sie eine Anmeldebestätigung von uns erhalten haben. Nach Eingang Ihrer Anmeldung auf unserem Server, erhalten Sie eine Eingangsmeldung. Dies ist noch nicht die Bestätigung der Anmeldung. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie nach der Bearbeitung vom Ausfahrtsleiter. Diese Anmeldebestätigung dient Ihnen als Beleg. Bringen Sie bitte Ihre Bestätigung zur Ausfahrt mit.

2. Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt generell per Überweisung auf das Konto der Skizunft St. Johann e.V. nach vorheriger Online-Anmeldung zur Ausfahrt auf der Homepage. Überweisung bitte an KSK Reutlingen – BLZ 640 500 00 – Konto-Nr. 100 071 544. Als Betreff einfach den Namen der Ausfahrt / Veranstaltung angeben.

Die Kursgebühren für Ski- und Snowboardkurse am Kohlwald sind am jeweiligen Kurstag in bar fällig.

3. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Saisonheft. Unterschiedliche Zimmerqualitäten sind im zumutbaren Maß möglich. Die Zuteilung der Zimmer bleibt der Ausfahrtsleitung vorbehalten. Sonderwünsche wie Einzelzimmer oder Zimmersonderausstattungen können nur begrenzt berücksichtigt werden, sie sind nur Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich von der Skizunft St. Johann bestätigt wurden.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Leistungen (z.B. Skigebiet, Hotel, Liftkarten) aufgrund besonderer unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Schneelage), kurzfristig zu ändern.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die von Seiten der Skizunft St. Johann nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der Ausfahrt nicht beeinträchtigen.

Sollten sich die Preise der Liftgesellschaften, deren Leistungen die Skizunft St. Johann lediglich vermittelt (Fremdleistung) und auf deren Preisgestaltung die Skizunft St. Johann keinen Einfluss hat, nach Drucklegung des Saisonheftes ändern, so gehen die entsprechenden Preiserhöhungen bzw. Senkungen zu Lasten oder Gunsten des Teilnehmers.

5. Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Ausfahrtsbeginn von der Ausfahrt zurücktreten. Wir empfehlen den Rücktritt in Schriftform. Eine Ersatzperson kann nach Zustimmung der Skizunft St. Johann gestellt werden.

Tritt der Teilnehmer zurück oder tritt er die Ausfahrt nicht an, so kann die Skizunft St. Johann eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Skizunft St. Johann kann diese Entschädigung unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittes zum vereinbarten Ausfahrtsbeginn unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung möglichen Erwerbs wie folgt pauschalieren.

Tagesfahrten
Bei Abmeldung vom 14. bis 2. Tag vor Beginn der Ausfahrt muss eine Bearbeitungsgebühr von 15.- EUR einbehalten werden. Bei Abmeldung am Tag vor der Ausfahrt oder bei Nichterscheinen ist der gesamte Bus- und Kurspreis zu bezahlen. Es erfolgt keine Rückerstattung. Versäumte Kurstage können nicht nachgeholt werden.

Mehrtagesfahrten

bis 30 Tage vor Ausfahrtsbeginn: EUR 15,-
vom 29. bis 15 Tage vor Ausfahrtsbeginn: EUR 25,-
vom 14. bis 2. Tage vor Ausfahrtsbeginn:  
bei Ausfahrten mit 1 Übernachtung EUR 40,-
bei Ausfahrten mit 2 Übernachtungen EUR 50,-
bei Ausfahrten mit 3 oder mehr Übernachtungen EUR 70,-
bis 1 Tag vor Ausfahrtsantritt oder bei Nichtantritt der Ausfahrten:  
bei Ausfahrten mit 1 Übernachtung EUR 60,-
bei Ausfahrten mit 2 Übernachtungen EUR 70,-
bei Ausfahrten mit 3 oder mehr Übernachtungen EUR 100,-

Entstehen für die Skizunft St. Johann höhere Kosten (Fahrpreis, Leerbettzahlung, Stornogebühren, etc.), können diese dem Teilnehmer gegen Nachweis durch die Skizunft St. Johann berechnet werden. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

6. Rücktritt durch die Skizunft St. Johann

Bei Nichterreichen der festgesetzten Mindestteilnehmerzahl gemäß Saisonheft, kann die Skizunft St. Johann vom Vertag zurücktreten. Der Rücktritt muss bis spätestens 7 Tage vor Ausfahrtsbeginn erklärt werden. In Fällen bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Straßenverhältnisse, Schneelage etc.) kann die Ausfahrt auch kurzfristig abgesagt werden, wenn die Ausfahrt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche und Forderungen können nicht geltend gemacht werden.

7. Ausweispapiere

Jeder Teilnehmer muss in Besitz der erforderlichen Ausweispapiere sein. Werden Teilnehmer ohne gültige Ausweispapiere bei Grenzübertritt zurückgewiesen, gehen die Kosten und die der Skizunft St. Johann e.V. entstandenen Auslagen zu Lasten des Teilnehmers.

8. Haftung

Soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder die Skizunft St. Johann allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung der Skizunft St. Johann für Schäden die nicht Körperschäden sind, auf den Ausfahrtsbetrag (ohne Liftpreis) beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt. Bei beauftragten Beförderungsunternehmen bestimmt sich die Haftung nach dessen Beförderungsbestimmungen. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.

Die Skizunft St. Johann haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und ausdrücklich als Fremdleistung im Saisonheft bezeichnet werden.

9. Datenerhebung und -verwertung

Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen des Teilnehmers in Printmedien, Internet, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.

10. Beförderungsanlagen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Liftgesellschaften werden von allen Teilnehmern anerkannt.

11. Jugendliche und Freizeiten

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei Skiausfahrten, die nicht als Jugendfreizeiten ausgeschrieben sind, insbesondere wenn Teilnehmer auf mehreren Quartieren verteilt sind, kann der Leiter der Ausfahrt minderjährige Teilnehmer nicht beaufsichtigen. Insbesondere abends sind eine Beaufsichtigung der abendlichen Aktivitäten sowie eine Überprüfung, wann die Jugendlichen in Ihre Quartiere zurückkehren, nicht möglich. Des weiteren kann außerhalb der gebuchten Skikurse eine Beaufsichtigung auch tagsüber nicht gewährleistet werden. Mit der Unterschrift erklärt der Erziehungsberechtigte das Einverständnis der Teilnahme seiner Tochter/ seines Sohnes und stellt der Skizunft St. Johann, sowie den Leiter der Ausfahrt von jeglicher Haftung gleich aus welchem Rechtsgrunde auch gegenüber Dritten frei, ausgenommen vorsätzlichen oder grob fahrlässiges Verhalten. Für Ski- und Board-Freizeiten gelten ggf. erweiterte Teilnahmebedingungen, welche Sie vom Ausfahrtsleiter erhalten.

12. Versicherungen:

Wir empfehlen jedem Wintersportler den Abschluss einer Ski-Versicherung beim DSV/fds, bei Fahrten ins Ausland zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung.

13. Info-Hotline:

Hinweise über die Durchführbarkeit der Veranstaltungen (die Aktivitäten finden nur bei ausreichender Schneelage statt) erhalten sie aus dem St. Johanner Gemeindeblatt oder über unsere Info-Hotline:

Telefon 07122/8206050

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen der jeweilige Ausfahrtsleiter zur Verfügung.